Wasserwirtschaftsamt
Traunstein

Umwelttipps für Gewerbetreibende -
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Abfällen

Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe sind Stoffe, die ein Gewässer (Grundwasser, Bach, Fluss, Teich, See, Meer) nachhaltig verunreinigen oder sonst in seiner Eigenschaft nachteilig verändern können.

Mit wassergefährdenden Stoffen wird nicht nur beruflich im Großen (z.B. Tanklager, chemische Industrie, Gewerbe), sondern privat auch im Kleinen (z.B. mit Reinigungs- und Lösungsmitteln, Lacken, Farben, Heizöl) umgegangen.

Entscheidend sind:

Auskünfte hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erteilen die Fachkundigen Stellen für Wasserwirtschaft an den Kreisverwaltungsbehörden. Auskünfte zum Arbeitsschutz erteilen die Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter.

Abfall

Der Begriff Abfall hat nicht zuletzt durch das seit einigen Jahren gültige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) eine neue umweltorientierte Bedeutung gewonnen. Wurde früher Abfall häufig mit Abfalldeponie und Untergrund-/Grundwasserverunreinigung in Verbindung gebracht, so gilt heute die Reihenfolge:

Umweltpakt Bayern

Im Umweltpakt Bayern haben im Jahre 1995 die Bayerische Wirtschaft und die Bayerische Staatsregierung eine freiwillige Vereinbarung mit dem Ziel eines verstärkten Umweltschutzes geschlossen. Dies schließt auch den gewerblichen und industriellen umweltgerechten Umgang mit der Ressource Wasser ein. Zwischenzeitlich haben sich viele Unternehmen mit großem Erfolg und Kosteneinsparungen am Umweltpakt beteiligt.

Sehr hilfreich bei der Umsetzung des Umweltpaktes Bayern sind die Umweltleitfäden, die als Ratgeber für die Praxis vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Verbänden herausgegeben wurden und werden. Sie erhalten diese Leitfäden beim Bestellservice des Bayer. Umweltministeriums; siehe Rubrik "Weiterführende Informationen" am Ende der Seite.

Die Aktivitäten im Rahmen des Umweltpaktes Bayern haben neben den Ressourcen- und Kosteneinsparungen auch Erleichterungen beim Vollzug des Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrechts zum Ziel.

Die regionalen Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern beraten gerne.

Umweltsiegel

Mittelständische Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen Umwelt- bzw. Gütesiegel erwerben, so z.B. das von der Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) vergebene Umweltsiegel "Qualitätsverbund umweltbewusster Handwerksbetriebe", das von der Bayerischen Staatsregierung verliehene Umweltsiegel "Umweltbewusster Hotel- und Gaststättenbetrieb" oder das vom TÜV für Autohäuser, Werkstätten und Fuhrparks vergebene Gütesiegel "Umweltbewusster Fachbetrieb".

Umwelt- und Gütesiegel + Umwelt- und Gütesiegel

Seit einiger Zeit beteiligen sich auch viele Unternehmen erfolgreich an der Zertifizierung über das EG-Öko-Audit.

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