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Erläuterungen der Fachbegriffe
| Wasserwirtschaftliche Bedeutung |
|---|
| In Bayern werden die Flüsse, Bäche und Seen nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung in Gewässer erster, zweiter und dritter Ordnung eingeteilt. Durch diese Unterscheidung wird auch die Verantwortung für den Ausbau und die Unterhaltung der Gewässer (Unterhaltungslast) geregelt, für Aufgaben und Maßnahmen an den
Gewässern erster Ordnung (Gew I) und Gewässer zweiter Ordnung (Gew II) ist der Freistaat Bayern und somit das Wasserwirtschaftsamt zuständig, für Gewässer dritter Ordnung (Gew III) sind die Gemeinden bzw. Wasser- und Bodenverbände zuständig. |
