Wasserwirtschaftsamt
Traunstein

Erläuterungen der Fachbegriffe

Wasserwirtschaftliche Bedeutung
In Bayern werden die Flüsse, Bäche und Seen nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung in Gewässer erster, zweiter und dritter Ordnung eingeteilt. Durch diese Unterscheidung wird auch die Verantwortung für den Ausbau und die Unterhaltung der Gewässer (Unterhaltungslast) geregelt, für Aufgaben und Maßnahmen an den

Gewässern erster Ordnung (Gew I) und Gewässer zweiter Ordnung (Gew II) ist der Freistaat Bayern und somit das Wasserwirtschaftsamt zuständig, für

Gewässer dritter Ordnung (Gew III) sind die Gemeinden bzw. Wasser- und Bodenverbände zuständig.
Eine Besonderheit stellen die Wildbäche dar. Für sie sind zunächst die Gemeinden zuständig, für ihren Ausbau und für die Unterhaltung der ausgebauten Wildbäche dann aber das Wasserwirtschaftsamt.