Glossar
Altlasten
Flächen, auf denen in früherer Zeit mit Umwelt gefährdenden Stoffen hantiert worden ist, werden zunächst als Altlastverdachtsflächen bezeichnet. Man unterscheidet dabei Altablagerungen und Altstandorte. Oft ist unklar, ob auf ihnen der Boden oder das Grundwasser tatsächlich verunreinigt wurde. Erst wenn das Gefahrenpotenzial einer Fläche z.B. durch Boden- und Grundwasserunter-suchungen nachge- wiesen ist, bezeichnet man sie als Altlast. Eine Gefährdung des Grundwassers durch solche Altlasten muss durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. Der Umgang mit Altlasten wird durch das seit März 1999 gültige Bodenschutzgesetz neu geregelt.
diffuser Eintrag
Diffuse Stoffeinträge ins Grundwasser geschehen über die Fläche verteilt, im Gegensatz zu punktuellen (z. B. bei Leckage eines Behälters) oder linien-haften Einträgen (z. B. beim Versickern von Straßenabwässern im Graben). Diffuse Stoffein-träge ins Grundwasser sind vor allem aus der landwirtschaftlichen Flächenutzung bekannt: Stickstoffüberschüsse führen zu Belastungen mit Nitrat; Pflanzenschutz-mittel geraten ins Grundwasser, wenn bei der Anwendung z. B. die Bodenverhältnisse und das Schadschwellen-prinzip nicht beachtet werden. Auch Abgase aus Industrie, Verkehr und Heizung führen über die Niederschläge zum Eintrag von Säuren in den Boden und wirken sich vor allem in kalkarmen Gebieten bis ins Grundwasser aus.
Tiefengrundwasser
Tiefengrundwasser bezeichnet eigentlich nur sehr langsam umge-setztes Grundwasser, das etliche Jahrzehnte bis Jahrtausende alt sein kann und oft erst unter einem oberflächennahen, ersten Grundwasser-Stockwerk angetroffen wird. Das rasch umgesetzte Karstgrund-wasser im fränkischen Jura ist also kein Tiefen-grundwasser, obwohl es mit teils sehr tiefen Brunnen erschlossen wird. Durchbohrt man dagegen in der Münchner Schotterebene (eiszeitliche Ablagerungen des Quartärs) das oberflächennahe, rasch durchströmte Grundwasserstockwerk, so erreicht man unter schwer zu durchsickernden Tonschichten die Sande und Kiese des Tertiärs. Dort ist das Grundwasser teils noch Jahrtausende alt und von aktuellen Belastungen verschont - solange man es in Ruhe lässt: Denn Abpumpen ändert die Druckver-
hältnisse und beschleunigt die Nachsickerung; das Wasser bekommt immer jüngere Anteile. Vor Verschmutzungen in die Tiefe auszuweichen ist also keine Lösung, sondern dehnt den Schaden sogar noch aus.
Grundsätze und Ziele
Ein verborgener Schatz - gehütet will er sein
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Den Schatz in Händen
Grundwasser ist ungeahnter Lebensraum - auch für uns selber. Fast all unser Trinkwasser schöpfen wir aus diesem geheimnisvollen Schatz. Am Wasserhahn bekommen wir ihn täglich neu zu Gesicht. Naturreines, vitales Grundwasser ist Voraussetzung für gesunde Quellen, Gewässer und Feuchtgebiete. Diesen Lebensraum und Lebensquell für unsere Nachkommen zu bewahren, liegt in unserer Verantwortung.
Mit vielen unserer Lebensaktivitäten wirken wir jedoch aufs Grundwasser ein, direkt oder indirekt:
Ob wir Trinkwasser entnehmen, ob wir eine Baugrube ausheben, Treibstoffe und Reinigungsmittel verwenden, Abfälle loswerden wollen, unseren Hausgarten bestellen… Nicht zuletzt: Ob wir bei unseren Nahrungsmitteln auf umweltschonende Erzeugung Wert legen - oder nur auf einen Preisvorteil für den Augenblick.
Beim Grundwasser kommt es auf Weitsicht an, denn Grundwasser hat ein sehr langes Gedächtnis. Unseren Kindern und noch ihren Urenkeln zuliebe stehen wir aktiv zu den Zielen der Bayern-Agenda 21. Ihre Leitlinien für einen nachhaltigen Grundwasserschutz sind seit 1997 formuliert:
- Grundwasser ist flächendeckend vor schädlichen menschlichen Einflüssen zu sichern
- verunreinigtes Grundwasser darf nicht weiter belastet werden
- vorhandene Grundwasserschäden und Altlasten sind zu sanieren
- Grundwasser ist sparsam zu nutzen und darf nur in dem Umfang entnommen werden, wie es neu gebildet wird
-
diffuse Stoffeinträge aus der Fläche und der Luft (Verkehr, Landwirtschaft, Haushalt und Industrie) müssen vermieden bzw. vermindert werden
- Rohstoffabbau (z.B. Kies, Ton, Industrieminerale) darf nur grundwasserverträglich erfolgen
- Reststoffe jeglicher Art (z.B. Bauschutt) dürfen nur grundwasserverträglich verwertet werden
-
Tiefengrundwasser muss vorrangig geschützt und darf nur in Ausnahmefällen genutzt werden.
Wie wir gemeinsam diesen Zielen näher kommen, erfahren Sie auf den nachstehend aufgeführten Seiten.
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